Der Verein

Der Verein Freundeskreis Kollegiorgel Schwyz

Der im Jahr 2005 gegründete Verein «Freundeskreis Kollegiorgel Schwyz» setzte sich damals zum Ziel, die spätromantische pneumatische Kollegiorgel zu erhalten und in den Originalzustand von 1912 zurück zu versetzen. Im Jahr 2012 konnte zu ihrem einhundertjährigen Bestehen die gelungene Restaurierung der Orgel durch die Orgelwerkstatt Christian Scheffler in der ebenfalls frisch renovierten Kirche abgeschlossen werden. Nach langen Recherchen wurde 2016 die ursprüngliche Hauptwerksmixtur 5 1/3’ rekonstruiert und eingebaut, so dass die Kollegiorgel nun in ihrem absoluten Originalzustand mit einer einmaligen Klangfarbe erstrahlt.

Heute gehören dem Verein rund 290 Mitglieder an. Der Vorstand setzt sich zusammen aus Präsident, Aktuar und Kassier, Beisitzer sowie einem Vertreter des Kollegiums. Jedes Jahr im ersten Quartal trifft man sich zur Generalversammlung. Freunde, Interessierte und Liebhaber von Orgelmusik sind im Verein jederzeit herzlich willkommen. Ein Beitrag wird nicht erhoben und es entstehen keine Verpflichtungen. Der Verein ist heute zuständig für den Unterhalt der Orgel und das Organisieren von Konzerten, deren Eintritt frei ist.

Dank an Spender

Wir danken all unseren Freunden und Gönnern für jede ideelle und materielle Unterstützung. Der Verein «Freundeskreis Kollegiorgel Schwyz» ist als gemeinnützige Organisation im Kanton Schwyz anerkannt. Allfällige Spenden sind daher steuerbefreit. Einzahlungen bitte auf unser Konto bei: Schwyzer Kantonalbank, IBAN CH65 0077 7007 1176 5136 3

Statuten

1. Name

«Freundeskreis Kollegiorgel Schwyz» ist ein politisch neutraler und unabhängiger Verein gemäss Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Schwyz.

2. Zweck

Zweck des Vereins ist es, die Kollegiorgel Schwyz zu erhalten, zu restaurieren und in den Ursprungszustand zurückzusetzen. Zudem will er durch die Veranstaltung von Konzerten Freude und Interesse an der Orgelmusik wecken und vertiefen.

3. Mittel

Die Mittel des Vereins bestehen aus:

Kollekten,
ehrenamtlicher Tätigkeit der Mitglieder und Dritter, sowie
freiwillige Beiträge, Gönnerbeiträge, Legate und Ähnliches.

Es werden keine Mitgliederbeiträge erhoben.

4. Mitgliedschaft

Der Eintritt von Mitgliedern kann jederzeit erfolgen. Die Aufnahme erfolgt durch einen Beschluss des Vorstands.

Der Austritt aus dem Verein kann auf Ende eines Kalenderjahres unter vorgängiger schriftlicher Mitteilung an den Vorstand erfolgen. Austretende oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.

Mitglieder, die den Bestrebungen des Vereins entgegenarbeiten, können vom Vorstand ausgeschlossen werden.

5. Rechte und Pflichten

An der Generalversammlung hat jedes Mitglied das Stimmrecht sowie das aktive und passive Wahlrecht.

6. Organisation

Die Organe des Vereins sind:

die Generalversammlung,
der Vorstand sowie
die Revisionsstelle.

7. Generalversammlung

Die ordentliche Generalversammlung wird jährlich im ersten Quartal durchgeführt und ist spätestens 14 Tage vorher schriftlich anzukündigen.

An der ordentlichen Generalversammlung werden folgende Traktanden mit offener Abstimmung behandelt:

Wahl von 2 Stimmenzählern,
Protokoll der letzten Generalversammlung,
Jahresbericht des Präsidenten,
Jahresrechnung und Revisorenbericht,
Budget,
Mutationen,
Wahlen sowie
Verschiedenes.

Wird eine ausserordentliche Generalversammlung vom Vorstand oder von mindestens einem Fünftel der Mitglieder unter schriftlicher Bekanntgabe der zu behandelnden Traktanden verlangt, so ist diese binnen zwei Monaten durchzuführen.

8. Vorstand

Der Vorstand besteht aus Präsident, Aktuar, Kassier und ein bis zwei Beisitzern. Die Kantonsschule Kollegium Schwyz hat Anspruch auf einen Sitz im Vorstand. Ausser dem Präsidenten konstituiert sich der Vorstand selber.

Die Amtsdauer beträgt jeweils zwei Jahre. Rücktritte sind auf die ordentliche Generalversammlung hin anzukündigen.

Unterschriftsberechtigt je zu Zweit sind Präsident, Aktuar und Kassier.

Der Vorstand sorgt für die Einberufung und Vorbereitung der Generalversammlung, verwaltet das Vereinsvermögen und behandelt im Übrigen alle Geschäfte, die nicht der Generalversammlung unterbreitet werden müssen.

Der Vorstand versammelt sich auf Einladung des Präsidenten oder von mindestens drei Vorstandsmitgliedern unter Angabe der Traktanden, Ort und Zeit, so oft als es die Geschäfte erfordern. Die Einladung erfolgt wenn möglich eine Woche im Voraus.

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist. Beschlüsse werden mit einfachem Mehr gefasst. Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme des Präsidenten doppelt.

Über die Vorstandssitzungen wird ein Beschlussprotokoll geführt.

9. Revisoren

Die Revisionsstelle besteht aus 2 Revisoren. Diese werden für zwei Jahre von der Generalversammlung gewählt.

10. Jahresrechnung und Vereinsvermögen

Das Geschäftsjahr deckt sich mit dem Kalenderjahr.

Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Die persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

11. Auflösung des Vereins

Die Auflösung kann nur durch die Generalversammlung mit Zweidrittelmehrheit sämtlicher Mitglieder beschlossen werden.

Das Vereinsvermögen wird auch nach Auflösung des Vereins ausschliesslich für den Unterhalt der Kollegiorgel verwendet.

12. Schlussbestimmung

Diese Statuten werden an der Gründungsversammlung vom 29. Januar 2005 genehmigt und in Kraft gesetzt.

Der Präsident
Der Kassier
Der Aktuar

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
©2023

Verein Kollegiorgel Schwyz
Kontakt:

Freundeskreis Kollegiorgel Schwyz
Peter Fröhlich
Krummfeld 36
6423 Seewen

Tel.: +41 (0)41 811 60 44

Mail: praesident(at)kollegiorgel.ch
Unsere IBAN-Nummer lautet:

CH65 0077 7007 1176 5136 3
(Schwyzer Kantonalbank, 6431 Schwyz)